Kraftfahrzeugsteuer

In Deutschland wird für jedes Fahrzeug von dem Halter eine Kraftfahrzeugsteuer erhoben. Diese wird direkt an das Finanzamt gezahlt.
Bemessen wird eine Kraftfahrzeutsteuer nach verschiedenen Kriterien, wie z.B. Hubraum, Gewicht und der Schadstoffemission jedes Fahrzeuges.

Bei PKW wird die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Schadstoffemission versteuert.
Bei Wohnwagen kommt noch das Gewicht des Fahrzeuges zur Berechnung der Kraftfahrzeugsteuern hinzu.

LKW´s werden nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht versteuert, und dieses ist in verschiedene Klassen aufgeteilt:

  • bis 2000 kg: 11,25 Euro
  • von 2000–3000 kg: 12,02 Euro
  • von 3000–3500 kg: 12,78 Euro

Hat ein LKW ein höheres Gesamtgewicht als 3500 kg, so werden noch die Schadstoff- und Geräuschklassen
mit in die Steuerberechnung einbezogen.

Die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen ist bei allen Fahrzeugen für die Feststellung der Besteuerung wichtig und auch verbindlich. Entschieden über diese Emissionsklasse wird vom zuständigen Strassenverkehrsamt.
Diese Besteuerung wird dann in Euro 1- Euro 5 eingeteilt. Es gibt hierbei noch das 3-Liter Auto und nicht schadstoffarme Fahrzeuge, die wiederum unterteilt werden, ob sie bei Ozonalarm fahren dürfen oder nicht.

Seit dem 24. März 2007 gilt für Fahrzeuge mit Dieselmotor und ohne Partikelfilter eine Erhöung der Kraftfahrzeugsteuer um 1,20 € je angefangene 100 cm³ Hubraum. Diese Erhöhung wird auch Maulus-Regelung genannt.

Bei Kräfträdern wird die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und PS ausgerechnet. Leichtkrafträder mit bis zu 125 cm³ und nicht mehr als 11kw sind allerdings von einer Kraftfahrzeugsteuer und von einem Zulassungsverfahren befreit.
Motorräder hingegen werden mit 1,84 Euro je angefangene 25 cm³ Hubraum versteuert und es gibt hier keine Steuerbemessung nach Abgasemission.

Es gibt für die Kraftfahrzeugsteuer auch eine Sonderregelung und diese betrifft Elektro-Autos und Fahrzeuge mit Wankelmotor. Diese Fahrzeuge werden nach dem zulässigem Gesamtgewicht besteuert.
Auch für Oldtimer gibt es eine Sonderregelung, denn diese werden pauschal mit 191 Euro versteuert.

Dank der neuen Besteuerung für Autos, macht es heute mehr denn je Sinn, sich über Alternativen zu informieren. Besorgen Sie sich doch einfach mal Infos zum Elektroauto . Das Elektroauto ist das Auto der Zukunft. In der Anschaffung mit Sicherheit vielleicht noch teuer, was sich aber sicher in den nächsten Jahren ändern. Auf Dauer gesehen, kann man sich allein schon durch den fehlenden Kraftstoffverbrauch und geringere Steuern den Anschaffungspreis wieder ansparen.

Die Kraftfahrzeugsteuer wird regelmäßig fällig und sollte in die Ausgaben mit einbezogen werden. Sonst können böse Überraschungen folgen. Wer anderweitig Geld sparen möchte, kann bei Zwangsversteigerungen günstig einkaufen. Da man um die Steuer nicht herumkommt, sollte man versuchen an anderer Stelle zu sparen. Ein Auto ist ein teurer Luxus.

Alles wird teurer: die Kosten für den Lebensunterhalt steigen an, die Kraftfahrzeugsteuer erhöht sich nahezu kontinuierlich et cetera. Wer trotz alledem daheim für Entspannung sorgen möchte, hat in einem gemütlichen Gartenhäuschen sehr wohl die Möglichkeit dazu. Und Holzhäuser günstig zu erwerben, stellt in der heutigen Zeit wahrlich keine Schwierigkeit mehr dar, denn die Angebotsvielfalt ist unbestritten immens. Da ist selbst beim Preisvergleich oftmals relaxen angesagt.

Möchte man sich ein Geschäftsauto zulegen kommt man um komplizierte Rechnungen meist nicht drumherum. Hier will schließlich genau berechnet werden wieviel man am Ende des Jahres steuerlich absetzen kann. Ein online brutto Rechner kann hierbei eine große Hilfe sein. Am einfachsten ist es aber natürlich wenn man diese Aufgabe direkt dem Steuerberater übergibt.